in der Notar- und Rechtsanwaltskanzlei Fabian Rohde. Ich freue mich über Ihr Interesse an meiner Tätigkeit im Herzen von Kladow und lade Sie ein, auf den kommenden Seiten mehr über meine Tätigkeit und die angebotenen Leistungen zu erfahren. Als Rechtsanwalt und Notar bin ich ausschließlich im Bereich des Zivilrechts tätig.
Im notariellen Bereich decke ich sämtliche beurkundungspflichtigen Rechtsgeschäfte und Beglaubigungen ab.
Im anwaltlichen Bereich besteht eine Spezialisierung als Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht.
Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte den folgenden Seiten.
Besten Dank für Ihr Interesse!
Im Bereich des Immobilienrechts unterstütze ich Sie insbesondere bei folgenden Anliegen:
Im Bereich des Erbrechts unterstütze ich Sie bei der Abfassung von Testamenten. Dabei lege ich großen Wert auf eine vorherige Erkundung des Willen der Beteiligten und anschließender Fertigung eines Entwurfes. Erst wenn alle Wünsche berücksichtigt sind, erfolgt die Beurkundung und Verwahrung des Testaments beim Nachlassgericht. Gleiches gilt für Erbverträge.
Sofern es Ihnen auf Grund gesundheitlicher Beeinträchtigungen nicht möglich sein sollte, meine Kanzlei aufzusuchen, erfolgt die Beurkundung auf Wunsch in Ihren Räumlichkeiten.
Auch beim wichtigen Thema Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung unterstütze ich Sie gern. Um auch im Fall der Fälle handlungsfähig zu bleiben, ist es ratsam, nahe Angehörige im Rahmen einer Vorsorgevollmacht zu bevollmächtigen, damit diese alle notwendigen Maßnahmen für Sie ergreifen können.
Sofern es Ihnen auf Grund gesundheitlicher Beeinträchtigungen nicht möglich sein sollte, meine Kanzlei aufzusuchen, erfolgt die Beurkundung auf Wunsch in Ihren Räumlichkeiten.
Verträge macht man, wenn man sich verträgt. Dieser Spruch gilt insbesondere im Familienrecht und hat nichts mit mangelnder Romantik zu tun, sondern zeugt vielmehr von Weitsicht, um für den Fall einer Scheidung klare Regelungen festgelegt zu haben.
Auch die im Zuge einer Scheidung zu fertigende Scheidungsfolgenvereinbarung beurkunde ich gern.
Selbstverständlich stehe ich Ihnen für alle sämtlichen notariellen Tätigkeiten ebenfalls zur Verfügung.
Als Rechtsanwalt liegt der Fokus meiner Tätigkeit auf dem Immobilienrecht. Als Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht verfüge ich diesbezüglich über eine besondere Expertise. Insbesondere unterstütze ich Sie sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich vor allen Gerichten in folgenden Rechtsgebieten:
Im Bereich des Wohnraum-mietrechts bin ich vornehmlich auf Vermieterseite tätig und unterstütze Vermieter außergerichtlich als auch gerichtlich u. a. bei folgenden Themen:
Im Gewerbemietrecht vertrete ich Vermieter und Mieter bei allen Rechtsfragen sowohl hinsichtlich der Begründung von Gewerbe-mietverhältnissen als auch bei der Fertigung von schriftform-wahrenden Nachträgen im Laufe des Mietverhältnisses. Selbstverständlich sind Fragen der vorzeitigen Beendigung sowie Abwicklung ebenfalls Gegenstand meiner fachlichen Expertise.
Im Wohnungseigentumsrecht umfasst meine Tätigkeit insbesondere:
Als erste Ansprechpartnerinnen stehen Ihnen meine Kolleginnen Frau Neumann und Frau Bünger zur Verfügung und werden Ihr Anliegen entgegennehmen.